Eine Spam-Beschwerdestelle hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in
dieser Woche gestartet. Unter beschwerdestelle@spam.vzbv.de können Verbraucher
dem vzbv per Mail unerwünscht eingetroffene Spams übermitteln. Der vzbv
überprüft diese Fälle und wird in geeigneten Fällen juristisch gegen
Spam-Versender und deren Auftraggeber vorgehen.
Spammer aus dem Ausland werden an Verfolgungsstellen im Ausland gemeldet, die
effektive Maßnahmen vor Ort ergreifen können. Die Beschwerdestelle ist Teil
eines vom Bundesverbraucherministerium geförderten Projekts zur Bekämpfung von
Spam.
Durch die Rechtsverfolgung soll eine abschreckende Wirkung auf
Spammer erzielt werden. "Neben Unterlassungsklagen werden wir auch versuchen,
Spammern gezielt ihre Gewinne abzunehmen", so Patrick von Braunmühl, Leiter
Fachbereich Wirtschaftsfragen im vzbv. Empfänger von Spams sind aufgefordert,
unerwünschte Spam-Mails an den vzbv weiterzuleiten. Voraussetzung einer
Beschwerde ist die Sicherung der sogenannten Header-Zeilen der Spam-Mail. Diese
geben unter anderem Auskunft über Absender, Empfänger, Datum und den
"Verkehrsweg" einer Mail. Da diese Angaben für eine etwaige Rechtsverfolgung
notwendig sind, können Mails ohne gesicherte Header-Zeilen leider nicht
bearbeitet werden. (Eine Anleitung zur Sicherung und Weiterleitung finden Sie auf dieser Website:
http://th-h.de/faq/headerfaq.php3#headerzeigen).
Die Zahl
unerwünschter elektronischer Werbe-Mails hat in den vergangenen Jahren ein
besorgniserregendes Ausmaß angenommen. Der Anteil dieser Spam-Mails an allen in
Deutschland empfangenen Mails liegt bei bis zu 80 Prozent. "Spamming ist kein
Kavaliersdelikt. Es kostet Zeit, Geld und Nerven und schädigt Wirtschaft und
Verbraucher gleichermaßen", sagte Patrick von Braunmühl. Spamming müsse unbequem
werden und dürfe sich als Geschäftsmodell nicht rechnen. Um dies zu erreichen,
fordert der vzbv weitergehende Aktivitäten des Gesetzgebers.
Dazu
gehören die Verfolgung sämtlicher unerwünschter Werbemails als
Ordnungswidrigkeit sowie die Einführung eines Straftatbestands für Spam-Mails,
die Empfänger bewusst täuschen und Vermögensschäden nach sich ziehen können
(Beispiel Phishing). Darüber hinaus forderte der vzbv, dass die
Bundesnetzagentur als zentrale Kontrollinstanz für die Sanktionierung von Spam
zuständig werden sollte. Damit gäbe es in Deutschland auch endlich einen
zentralen Ansprechpartner für internationale Netzwerke zur Bekämpfung von Spam
wie den London Action Plan oder das EU-Behördennetzwerk CNSA.
"Wir
erwarten von der neuen Bundesregierung, dass sie das in dieser Legislaturperiode
auf der Strecke gebliebene Anti-Spam-Gesetz schnell wieder auf die Tagesordnung
setzt und durch oben genannte Maßnahmen ergänzt", so von Braunmühl. Ein Blick
über die Landesgrenze nach Italien, Dänemark oder Österreich, wo Spammer
verfolgt und mit Geld- und sogar Gefängnisstrafen sanktioniert werden, zeige,
dass Deutschland kein Vorreiter, sondern eher ein "Entwicklungsland" bei der
Bekämpfung von Spam sei.
Neues Anti-Spam-Projekt
Am 1. Juli
2005 startete das vom Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft (BMVEL) geförderte vzbv-Projekt zur Bekämpfung von Spam. Ziel des
Projekts ist es, mit Unterstützung der Verbraucher unseriöse Geschäftemacher
ausfindig zu machen und Spam juristisch zu verfolgen.
Neben der
Rechtsverfolgung und der Einrichtung einer Mail-Beschwerdestelle ist eine breit
angelegte Aufklärungs- und Informationskampagne Teil des Projekts. So soll im
Januar 2006 eine Internetseite online gehen, die Verbraucher und Internetnutzer
für das Thema Spam sensibilisieren und umfassend informieren soll. Verbraucher
sollen Hilfe erhalten, damit sie sachgerecht und umsichtig mit dem Medium
Internet und E-Mailverkehr umgehen können.
Das Projekt dient auch der
Umsetzung des auf Initiative des BMVEL geschlossenen Aktionsbündnisses zur
Bekämpfung von Spam. Die Partner des Bündnisses, der Verbraucherzentrale
Bundesverband, die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs sowie der
Verband der deutschen Internetwirtschaft eco bündeln in diesem Aktionsbündnis
ihre technische und rechtliche Expertise.
Der vzbv ist lediglich befugt,
die Interessen privater Verbraucher zu vertreten. Unternehmer, die im Rahmen
ihrer beruflichen Tätigkeit von einer Spam-Mail belästigt wurden, wenden sich
bitte an die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs (www.wettbewerbszentrale.de).
Verbraucherzentrale
Bundesverband e.V. (vzbv)