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- Dieses Thema hat 3 Antworten sowie 3 Stimmen und wurde zuletzt vor 18:35 um 2. November 2008 von sontag96 aktualisiert.
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- 1. November 2008 um 22:19 #47160onorevoleTeilnehmer
bei einer beschwerde an ein hotel verlangtee ich eine lesebestätigung. die lesebestätigung kam prompt retour aber keine antwort des hoteldirektors. bei einem weiterleiten der mail nach 3 wochen, wobei ich auch dem chef der hotelkette die mail zur kenntnis schickte, kam prompt eine antwort, wobei der hoteldirektor behauptete, wegen serverprobleme habe er die erste mail nicht bekommen. ich habe ja aber die lesebestätigung bekommen. ist das möglich oder lügt der direktor mich einfach an und antwortete das zweite mal nur, weil ich seinen obersten chef die mail zur kenntnis geschickt habe?
1. November 2008 um 22:55 #165810NobbiModeratorHallo onorevole,
willkommen im Forum.
Danke für Deine Anmeldung.Lesebestätigung sagt doch nur aus das der Empfänger die Mail bekommen hat aber nicht unbedingt auch das sie gelesen wurde, oder?
Er hat also gelesen bzw. Kenntnis genommen, Anzeigebestätigung, das eine Mail angekommen ist.
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2. November 2008 um 18:35 #165831sontag96TeilnehmerHallo onorevole,
meines Wissens ist eine Lesebestaetigung kein gerichtsverwertbarer Beweis. Es koennte ja sein, dass nicht der Empfaenger sondern eine andere Person die E-Mail gelesen hat und den Empfaenger nicht informiert hat. Das, was wirklich zaehlen wuerde, ist die schriftliche Bestaetigung des Empfangs mittels Einschreiben plus Rueckschein.
Freundliche Gruesse
sontag96
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