lesebestätigung

Home-›Foren-›Outlook Express-›lesebestätigung

4 Antworten anzeigen - 1 bis 4 (von insgesamt 4)
  • Autor
    Beitrag
  • #47160
    onorevole
    Participant

      bei einer beschwerde an ein hotel verlangtee ich eine lesebestätigung. die lesebestätigung kam prompt retour aber keine antwort des hoteldirektors. bei einem weiterleiten der mail nach 3 wochen, wobei ich auch dem chef der hotelkette die mail zur kenntnis schickte, kam prompt eine antwort, wobei der hoteldirektor behauptete, wegen serverprobleme habe er die erste mail nicht bekommen. ich habe ja aber die lesebestätigung bekommen. ist das möglich oder lügt der direktor mich einfach an und antwortete das zweite mal nur, weil ich seinen obersten chef die mail zur kenntnis geschickt habe?

      #165810
      Nobbi
      Moderator

        Hallo onorevole,

        willkommen im Forum.
        Danke für Deine Anmeldung.

        Lesebestätigung sagt doch nur aus das der Empfänger die Mail bekommen hat aber nicht unbedingt auch das sie gelesen wurde, oder?

        Er hat also gelesen bzw. Kenntnis genommen, Anzeigebestätigung, das eine Mail angekommen ist.

        ********************** Ich bin in allem nicht gut aber auch nicht schlecht*. (Gruß Norbert) ***********************
        ASUS Viviobook 15 Laptop (2022) - Intel® Core™ i5 (3,60 GHz) - 8 GB RAM - 512 GB SSD - Intel® UHD Graphics - Windows 11 Home 23H2-64-Bit - Firefox 132.0.2 - Thunderbird 132.0 - KuNoMail Vollversion

        #165829
        onorevole
        Participant

          das ist mir schon klar, aber er sagt ja er habe die mail nicht bekommen und deshalb nicht beantwortet. wenn er zugibt sie nicht gelesen zu haben, o.k., er kann aber nicht leugnen, sie gar nicht bekommen zu haben, wenn eine Lesebestätigung zurückkommt. das werfe ich ihm vor und unterstelle ihm unehrlichkeit und faule ausreden.

          #165831
          sontag96
          Participant

            Hallo onorevole,

            meines Wissens ist eine Lesebestaetigung kein gerichtsverwertbarer Beweis. Es koennte ja sein, dass nicht der Empfaenger sondern eine andere Person die E-Mail gelesen hat und den Empfaenger nicht informiert hat. Das, was wirklich zaehlen wuerde, ist die schriftliche Bestaetigung des Empfangs mittels Einschreiben plus Rueckschein.

            Freundliche Gruesse

            sontag96
            [email]sontag96.mailhilfe183034.1.110308@lr78.com[/email]

          4 Antworten anzeigen - 1 bis 4 (von insgesamt 4)

          Hat Ihnen der Beitrag gefallen?

          1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (Keine Bewertung vorhanden)
          Loading...