lesebestätigung

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  • Autor
    Beitrag
  • #165810
    Nobbi
    Moderator

      Hallo onorevole,

      willkommen im Forum.
      Danke für Deine Anmeldung.

      Lesebestätigung sagt doch nur aus das der Empfänger die Mail bekommen hat aber nicht unbedingt auch das sie gelesen wurde, oder?

      Er hat also gelesen bzw. Kenntnis genommen, Anzeigebestätigung, das eine Mail angekommen ist.

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      #165829
      onorevole
      Participant

        das ist mir schon klar, aber er sagt ja er habe die mail nicht bekommen und deshalb nicht beantwortet. wenn er zugibt sie nicht gelesen zu haben, o.k., er kann aber nicht leugnen, sie gar nicht bekommen zu haben, wenn eine Lesebestätigung zurückkommt. das werfe ich ihm vor und unterstelle ihm unehrlichkeit und faule ausreden.

        #165831
        sontag96
        Participant

          Hallo onorevole,

          meines Wissens ist eine Lesebestaetigung kein gerichtsverwertbarer Beweis. Es koennte ja sein, dass nicht der Empfaenger sondern eine andere Person die E-Mail gelesen hat und den Empfaenger nicht informiert hat. Das, was wirklich zaehlen wuerde, ist die schriftliche Bestaetigung des Empfangs mittels Einschreiben plus Rueckschein.

          Freundliche Gruesse

          sontag96
          [email]sontag96.mailhilfe183034.1.110308@lr78.com[/email]

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