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- This topic has 8 Antworten, 6 Stimmen, and was last updated 14:10 um 5. Mai 2011 by kormoran.
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- 13. April 2011 um 08:08 #53610el4546Participant
Hallo,
kann man das effektive Zugangsdatum einer E-Mail \“gerichtsfest\“ beweisen?Ich erlebe es immer wieder, dass mir Online-Rechnungen per E-Mail zugesendet werden, u.a. auch von T-mobile wie heute, wobei das ausgestellte Rechnungsdatum um bis zu 10 Tage älter ist. Die Absender behaupten in solchen Fällen, dass \“dies nicht sein könne\“.
Es wird bestritten, dass mein (tatsächliches) Posteingangsdatum beweiskräftig sei…
Ich nutze Outlook 2003 und das E-Mailpaket von T-online.
13. April 2011 um 09:31 #185860OutlookFAQParticipant13. April 2011 um 12:01 #185867el4546ParticipantVielen Dank, ich bitte aber, noch etwas zu bedenken:
Angeblich lässt sich durch entsprechende Ermittlungen der \“Absender\“ einer inkriminierten E-Mail (Beleidigung etc) \“forensisch\“ feststellen, und es gab auch schon Verurteilungen und/oder Strafbefehle auf dieser Grundlage.
Warum sollte es dann nicht auch möglich sein, das \“wahre Datum\“ des Absendens zu ermitteln? Gibt es tatsächlich keinen unverfälschbaren Timestamp? Hier einmal aktuelle Headerdaten einer solchen E-Mail. Man sollte daraus nicht nur keine Fälschungen erkennen, sondern wohl auch das Absendedatum ermitteln können. Oder lässt sich der Herr Computer wirklich nicht in die Karten gucken, wie so manche zum Fachinformatiker umgeschulte mehlstauballergische Bäckergesellen behaupten?
Return-Path:
Received: from mailin05.aul.t-online.de (mailin05.aul.t-online.de [172.20.27.44])
by mhead406 (Cyrus v2.3.15-fun-3.2.11.2-1) with LMTPA;
Wed, 13 Apr 2011 00:44:36 +0200
X-Sieve: CMU Sieve 2.3
Received: from tcmail83.telekom.de ([62.225.183.131]) by mailin05.aul.t-online.de
with esmtp id 1Q9mK1-2DPVFQ0; Wed, 13 Apr 2011 00:44:33 +0200
From: kundenservice.rechnungonline@T-Mobile.de
Reply-to: kundenservice.rechnungonline@T-Mobile.de
Received: from mob2s261k.applrs.de.tmo (HELO mob2s261.mo.ux.bil.sts) ([10.100.181.64])
by tcmail81.telekom.de with ESMTP; 13 Apr 2011 00:44:33 +0200
Received: from mob2l1u0k.appl.msng.DeTeMobil.de (10.100.84.27) by mob2s261.mo.ux.bil.sts (8.5.103)
id 4D9DBCBA000ECE21 for ???????@t-online.de; Wed, 13 Apr 2011 00:44:33 +0200
Received: from mob2l1u0k (localhost [127.0.0.1])
by mob2l1u0k.appl.msng.DeTeMobil.de (Postfix) with ESMTP id 731A7E031
for ??????@t-online.de>; Wed, 13 Apr 2011 00:44:33 +0200 (CEST)
Message-ID: <18721693.1302648273469.JavaMail.ebp@localhost>
Date: Wed, 13 Apr 2011 00:44:33 +0200 (CEST)
To: ???????@t-online.de
Subject: Ihre Telekom Mobilfunk RechnungOnline Nr. 13?????1 vom 05.04.2011.
Mime-Version: 1.0
Content-Type: multipart/mixed;
boundary=\“—-=_Part_123234_24880637.1302648273391\“
X-TOI-SPAM: n;1;2011-04-12T22:44:36Z <<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<>>>>>>>>
X-TOI-VIRUSSCAN: clean
X-TOI-EXPURGATEID: 149288::1302648274-00002301-6A31F925/3333489129-0/0-3
X-TOI-SPAMCLASS: CLEAN, NORMAL
X-TOI-MSGID: 3e482e8b-12b9-436c-9a62-1cb831e158fb
X-Seen: false
X-ENVELOPE-TO: ??????@t-online.de>
X-EsetId: C977??????39923127. April 2011 um 08:56 #186108OutlookFAQParticipantHallo,
wie das die Fachleute der entsprechenden Behörden realisieren, ist mir nicht bekannt. Wie gesagt, mit OutlookSpy kannst du alles ändern.
27. April 2011 um 09:16 #186109UnbekanntParticipantSeit wann ist die Deutsche Telekom AG eine \“Behörde\“?
27. April 2011 um 10:31 #186110sontag96ParticipantHallo Unbekannt,
garnicht. Nicht mehr seit der Privatisierung und der Dreiteilung der Behörde Deutsche Bundespost.
Aber auch bei mir ist die Telekom gedanklich immer noch eine \“Behörde\“, da sie aus einer Behörde heraus entstanden ist und ich gehe auch nicht in eine Postfiliale, sondern gedanklich immer noch in ein Postamt. Man sollte auch nicht jedesmal die Worte auf die Goldwaage legen.
Freundliche Grüße
sontag96
110427102414.a.apuce@spamgourmet.com
Klick mich[/url]27. April 2011 um 10:48 #186111OutlookFAQParticipantHallo,
dass die Telekom keine Behörde ist, weiß ich selbst; deinen \“Hinweis\“ hättest du dir sparen können. Wobei sontag96 mit seiner Aussage gar nicht so Unrecht hat!
Ich bezog mich auf die Aussage von el4546:
\“Angeblich lässt sich durch entsprechende Ermittlungen der \“Absender\“ einer inkriminierten E-Mail (Beleidigung etc) \’forensisch\‘ feststellen\“
Also z. B. eine Strafverfolgungsbehörde, die bei Ermittlungen eben solche forensischen Untersuchungen durchführt.
4. Mai 2011 um 00:17 #186158lastwebpageModerator\“beweiskräftig\“, theoretisch ja, praktisch nein.
z.B. \“from tcmail83.telekom.de ([62.225.183.131])\“
Es ist also der entsprechende Server bekannt. Auf diesem ließe sich dann, meiner Meinung nach, aufgrund der Vorratsdatenseicherung/Verkehrsdatenspeicherung schon, in einem bestimmten Zeitraum, feststellen wann da wirklich etwas passierte. (Oder auch evtl. das gar nichts passiert, wenn die Angaben gefälscht sind).NUR…
a)Naja, wenn ich das richtig verstehen handelt es sich ja um ein Problem mit der Telekom und es ist ein Telekom Server…
b)DU, oder jeder andere Otto-Normal-User, kann die Daten nicht mal eben bei der T-Com Anfragen, das können nur Strafverfolgungsbehörden. (Ob dazu auch ein richterlicher Beschluss notwendig ist, weis ich im Moment nicht)Ich würde bei Problemen mit den T-Com Rechnungen vielleicht auch mal in Foren wie z.b. http://www.ip-phone-forum.de/ nachfragen. Auch wenn es nichts mit DSL/IP-Telefonie zu tun hat.
Peter
5. Mai 2011 um 14:10 #186180kormoranParticipantEine forensische Beweissicherung erfordert zumindest das Vorliegen einer entsprechenden Straftat, oder den Verdacht einer solchen.
Der Nachweis von Beweisen zum zeitlichen Ablauf von E-mail-Verkehr kann nur bei den am Verkehr beteiligten \“Stationen\“ erfolgen, also in den Daten der beteiligten Rechner und Router. Die E-Mail selbst nimmt keinerlei \“beweissicheren\“ Inhalte mit auf ihre Reise durch das Web. Die im Datenkopf gespeicherten Inhalte sind wie gesagt beliebig manipulierbar.Das Problem mit den Rechnungen der Telekom ist im Übrigen auch im nicht-elektronischen Versand gang und gäbe.
Wenn die Telekom Fristversäumnisse einfordern möchte, dann hat sie zunächst die Beweislast. Im Zweifel wird es ihr jedoch keinesfalls gelingen, die Zustellung einer E-Mail beim Empfänger überhaupt zu beweisen. Als Empfänger kann man den Erhalt also immer abstreiten und kommt damit im Zweifel durch.
Mit der neuen DE-Mail ändert sich dies jedoch. Da muss man dann schon mehr aufpassen als bisher.gH=B-K
Der geistige Horizont ist gleich dem Abstand zwischen Kopf und Brett - AutorBeitrag