Achtung beim Privatsurfen am Arbeitsplatz

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Viele denken sich nichts dabei, wenn sie am Arbeitsplatz schnell den Login bei Google Mail machen und ihre Mails abrufen oder im Internet surfen, um schnell etwas nach zuschauen. Gedanken machen sich die wenigsten, aber es kann sogar den Job kosten. Es wird nicht gern gesehen, wenn am Arbeitsplatz das Internet privat genutzt wird. Teilweise wird es sogar strikt verboten und es muss eine Vereinbarung hierfür unterzeichnet werden.

Dennoch halten sich die wenigsten daran. Allerdings muss hier sehr aufgepasst werden, denn wer trotzt eines Verbots privat das Internet am Arbeitsplatz nutzt, der kann seine Kündigung erhalten. Sicherlich wird ein Arbeitgeber nichts dagegen haben, denken die meisten, aber gerade auch dann, wenn es darum geht, Mitarbeiter entlassen zu müssen, kann die private Internetnutzung ein Grund hierfür sein. Schließlich wird dies auch als Zeitdiebstahl bezeichnet. Die Arbeitszeit ist nämlich zum Arbeiten und nicht für private E-Mails oder zum Shoppen gedacht. Allerdings gilt auch, dass nicht jede private Internetnutzung gleich zur Kündigung führt. Zunächst muss der Arbeitgeber eine Abmahnung schreiben, selbst dann, wenn zuvor eine Vereinbarung unterschrieben wurde. Es ist ratsamer, sich beim Chef oder auch Betriebsrat zu erkundigen, in, wie weit eine private Internetnutzung erlaubt ist.
 
 

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