Die Post hatte vor ca. einem Jahr massiv damit geworben, dass der E-Post Brief so sicher und komfortabel sei, wie der herkömmliche Brief. Allerdings hatte die Post sich hiermit wohl etwas zu viel aus dem Fenster gelehnt, denn der E-Post Brief sollte schließlich die klassischen Vorteile ins Internet übertragen.
So ging man der Werbung nach davon aus, dass die Verbraucher so wichtige Fristen wie Kündigungstermine oder andere Fristen versäumen könnten, wenn sie diesen Aussagen trauen würden. Davon ging jedenfalls der Bundesverband der Verbraucherzentralen aus und klagte massiv gegen diese Werbeaussage, denn für sehr viele Bereiche ist nach wie vor die Schriftform mit Handunterschrift bindend und kann somit nicht so einfach durch den E-Postbrief ersetzt werden. Eine sichere elektronische Signatur ist dabei nämlich nicht gegeben, weshalb das Landgericht Bonn hier auch geurteilt hatte. Der Gerichtsbeschluss ist jedoch noch nicht rechtskräftig, jedoch ist davon auszugehen, dass die Post hierdurch einen herben Rückschlag erlitten hat und so den E-Postbrief anders vermarkten muss als bisher geplant.