Google Mail gibt neue Funktion frei, die zuvor nur für Benutzer des "Google Mail Premier Apps" zugänglich war. Mit "Grant access to yout account" soll nun anderen Benutzern der Zugriff auf das eigene Konto möglich sein.
Ausgangsszenario: Man besitzt zwei Konten bei Google Mail, eines für den persönlichen Gebrauch und das andere als gemeinsames Konto für die Familie – letztes Konto zum Beispiel, um gemeinsam Termine zu planen. Was folgt ist ein relativ umständliches Ein- und Ausloggen, ein Hin und Her zwischen dem eigenen und gemeinsamen Konto. Dies kann man neuerdings vermeiden. "Grant access to your account" ist das Stichwort, das Google am 14. Dezember für Google-Mail-Nutzer neu eingeführt hat.
Um das Feature auszuprobieren, loggt man sich bei seinem Google-Mail-Konto ein. Danach manövriert man zu den Einstellungen, rechts oben neben der eigenen E-Mail-Adresse. Im neu erscheinenden Fenster klickt man auf "Konten und Import". Anschließend findet man die neue Funktion auf der linken Seite den Link "Folgenden Nutzern den Zugriff auf mein Konto ermöglichen".
Bild: Allg-gm-Zugriff-auf-das-Konto.jpg
Alles was es nun braucht, ist die E-Mail-Adresse des zukünftigen Mitbenutzers – wichtig: Es ist nur möglich, Benutzern von Google-Mail-Konten den Zugriff auf das eigene Konto zu gewähren. Abschließend folgt noch die obligatorische Benachrichtigung an den Mitbenutzer per E-Mail, der dann diese Einladung noch bestätigen muss. Nach ein paar Minuten kann man sehen, dass der Zugriff auf das fremde Konto funktioniert.
Bild: Allg-gm-Zugriff-auf-das-Konto-1.jpg
Sobald im eigenen Konto der kleine Pfeil rechts neben der E-Mail-Adresse auftaucht, sollte der Zugriff auf das fremde Konto gestattet sein – mit einem Klick auf die fremde E-Mail-Adresse loggt man sich in das dazugehörige Konto ein.
Nun, was kann und darf der neue Mitbenutzer alles im fremden Konto anstellen? Jener darf natürlich die E-Mails lesen und auch E-Mails unter dem Absendernamen und der Absenderadresse des Kontoinhabers schreiben. Aber keine Bange, diese Aktion kann ohne Weiteres wieder rückgängig gemacht werden.