Spamjäger sollen elf Mio. Dollar Schadenersatz zahlen

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Ein US-Gericht hat das britische Anit-Spam-Projekt Spamhaus http://www.spamhaus.org zu einer Schadenersatzzahlung von elf Mio. Dollar verurteilt. Das Bezirksgericht in Nord Illinois folgte mit dem Urteil dem Anliegen des Klägers David Linhardt. Das Gericht fällte dieses Säumnisurteil, da Spamhaus nicht zum Prozess erschienen war. David Linhardt, Chef des Unternehmens E360insight, sieht sich in seiner Ansicht bestätigt. „Dieses Urteil bestätigt, dass Spamhaus.org eine fanatische Organisation ist, die in den Vereinigten Staaten unter eklatanter Missachtung des geltenden Rechts agiert“, schreibt Linhardt in einer Mail an das Branchenportal Cnet.
Spamhaus, mit Sitz in Großbritannien, gab sich zunächst gelassen und gab bekannt, dass man das Urteil ignorieren werde. Ein in den USA erwirktes Urteil hätte in Großbritannien keine Gültigkeit und könne daher nicht durchgesetzt werden, so Spamhaus in einer entsprechenden Erklärung. Spamhaus ist kein Unternehmen, sondern ein privates Projekt,
das sich zum Ziel gesetzt hat, Spammern das Leben zu erschweren. Durch ein weltweites Netz von Spamjägern sollen die Verbreiter von unerwünschter digitaler Post aufgespürt werden. Geblockt werden jene IP-Adressen, über die Spamnachrichten das Internet fluten. Jeder E-Mail-User, der seine Post von Spamhaus filtern lässt, wird dann von
dieser Post verschont.

Problematisch kann sich die Situation für Unternehmen entwickeln, deren Geschäftsmodell auf dem Versand von E-Mails aufbaut  . So geschehen bei Linhardt: Über seine Firma E360insight versendete der Geschäftsmann massenhaft Werbemails. Als er erkannte, dass Spamhaus seine E-Mails als Spam einstuft und diese rigoros blockt, reichte er Klage ein. Er bekam Recht und das Gericht erließ das strenge Verbot, den Mailverkehr von Linhardt zu behindern.

Ändern wird sich im Spambereich nach dem Urteil wahrscheinlich nichts. Spamhaus hat klargestellt, dass man in Linhardt nach wie vor einen Spammer sieht und er deswegen auch auf der Blocklist bleiben wird. Er sei jedoch eingeladen, seine Klage vor ein britisches Gericht zu bringen. Da sich die britischen Gesetze klarer gegen Spam richten, würde man ein allfälliges Urteil nur in England akzeptieren. „Wir arbeiten nach strengen Kriterien“, erklärte Steven Linford, Sprecher von Spamhaus, auf Anfrage von pressetext. Dass man unabsichtlich auf die Liste gelangen kann, weist er scharf zurück.

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