Keine E-Mails mehr nach Feierabend

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Der neue IG-Metall-Chef Wetzel fordert von der neuen Regierung einen Gesetzesentwurf, der vorsieht, dass in unserer digitalen Welt, in der wir dank modernster Technologien ständig erreichbar sind, nicht mehr nach Feierabend E-Mails oder SMS von unserem Arbeitgeber bekommen dürfen. Dadurch würde sich die Arbeitszeit nicht selten bis in die Abendstunden hinein ausdehnen.

„Die Digitalisierung darf nicht dazu führen, dass Arbeitnehmer rund um die Uhr erreichbar sind“, sagte Wetzel in der Bild-Zeitung. „Die neue Koalition muss hier strenge Regeln gegen Stress im Job und zuhause vereinbaren“. Es sei absolut unzumutbar, dass immer mehr Arbeitnehmer auch nach Feierabend immer noch E-Mails oder SMS von ihren Vorgesetzten bekämen. Laut einer Umfrage sollen schon vor zweieinhalb Jahren knapp 90 % der Beschäftigten auch nach Dienstschluss noch für Kollegen, Vorgesetzte oder Kunden über das Internet oder das Handy zu erreichen gewesen sein.

Einige große deutsche Unternehmen haben hier auch schon eigenständig Regelungen vereinbart. So werden schon seit zweieinhalb Jahren bei VW die Mailsserver, die die Mitarbeiter tagsüber während des Dienstes mit den nötigen E-Mails versorgen, ca. eine halbe Stunde nach Ende der Gleitzeit heruntergefahren. Auch bei BMW, der Telekom, Eon und Puma sollen ähnliche Regelung getroffen worden sein.

Auch vom Gesetzgeber wurden in diese Richtung bereits Richtlinien entworfen. Das Bundesarbeitsministerium vereinbarte Ende August, dass Mitarbeiter von ihren Vorgesetzten nur noch „in begründeten Ausnahmefällen“ außerhalb der Dienstzeiten via SMS oder E-Mail kontaktiert werden dürfen. „Niemand, der über einen mobilen Zugang und ein Handy verfügt, ist außerhalb der individuellen Arbeitszeit verpflichtet, diese zu nutzen. Eine Selbstausbeutung der Beschäftigten soll vermieden werden.“ so lautet die Prämisse des Bundesarbeitsministeriums. Die Freizeit der Arbeitnehmer muss auf jeden Fall weitestgehend unangetastet bleiben.

Ursula von der Leyen (CDU), in der alten Regierung noch Bundesarbeitsministerin, forderte bereits im Sommer 2012, dass die Unternehmen klare Regeln zu Handykultur und Mailverkehr treffen sollten. Sie verwies dabei vor allem darauf, dass nicht nur die physische Gesundheit der Mitarbeiter wichtig sei, sondern vor allem auch die psychische Gesundheit. Daher muss eine ungestörte Erholungsphase der Arbeitnehmer gewährleistet werden. Der Appell an die Unternehmen bedeutet allerdings auch, dass das Bundesarbeitsministerium, in Persona von der Leyen, nicht plant, hier für ein Gesetz zu verabschieden. Das die Forderung des IG-Metall-Chefs also umgesetzt wird, ist eher fraglich.

Im neuen Koalitionsvertrag zwischen der Union und der SPD wird allerdings auf dieses Thema eingegangen: „Öffentliche Verwaltung und Tarifpartner sind aufgefordert, die Rechte der Beschäftigten für eine erweiterte Arbeitsautonomie und verbesserte Work-Life-Balance für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu stärken (z. B. Regelungen zur Nichterreichbarkeit). Wir begrüßen darüber hinaus betriebsinterne Regelungen dazu.“ Auch hier lässt sich herauslesen, dass eine gesetzliche Regelung nicht das Ziel der neuen Regierung sein wird. Es bleibt abzuwarten, ob ein möglicherweise SPD-geführtes Arbeitsministerium nicht eventuell doch auf die Forderung der IG Metall eingehen könnte.

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1 Kommentare zu “Keine E-Mails mehr nach Feierabend

  1. stefan

    Ich halte es für richtig und wichtig, dass berufliche Email, SMS oder sonstiges nicht mehrr nach Feierabend an die Mitarbeiter getragen werden. Vielmehr müssen die Mitarbeiter nach Feierabend auch Feierabend haben und abschalten können. Anderenfalls wird sich der Zustand auch früher oder später negativ auf den beruflichen Alltag auswirken.
    Jedoch sehe ich die Situation ähnlich wie Mario Ohoven. Er sagte: “Das ist eine Angelegenheit, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer untereinander im Gespräch abstimmen sollten. …” Quelle:http://www.finanzen.net/nachricht/aktien/Neue-OZ-Gespraech-mit-Mario-Ohoven-Praesident-des-Bundesverbandes-mittelstaendische-Wirtschaft-2825963 Hierfür sollte es keine Gesetzesregelung geben müssen.

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